CVFR und NVFR - Kontrollierter Sichtflug und Nachtflug:

Die CVFR-Berechtigung ist notwendig, um im Luftraum C nach Anweisungen des Kontrollers zusammen mit den Airlinern zu fliegen. Sie ist Voraussetzung für den Beginn der Nachtflugausbildung. Die Berechtigung ist Voraussetzung für die Umschreibung eines deutschen PPL zum JAR-Schein.

Vermittelt wird dabei das Fliegen nach Instrumenten zur Einführung in die Navigationsverfahren mittels bodenabhängiger Flugnavigations- und Radarhilfen sowie den Gebrauch von Funknavigationsgeräten. Man lernt unter anderem Fremdpeilungen zur Kursführung und Standortbestimmung, Eigenpeilung (Seitenpeilung - Relativ bearing) über die Genauigkeit der Eigenpeilung unter Berücksichtigung möglicher Fehlerquellen, Erfliegen einer stehenden Peilung, VOR-Abstandsbestimmung usw.

Laden Sie sich hier eine Kurzanleitung zum Nachtflug (PDF)

sehen Sie hier eine Nachtlandung am Flughafen Augsburg


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