|
CVFR
und
NVFR
- Kontrollierter Sichtflug und Nachtflug:
Die CVFR-Berechtigung ist
notwendig, um im Luftraum C nach Anweisungen des Kontrollers
zusammen mit den Airlinern zu fliegen. Sie ist Voraussetzung für
den Beginn der Nachtflugausbildung. Die Berechtigung ist
Voraussetzung für die Umschreibung eines deutschen PPL zum
JAR-Schein.
Vermittelt wird dabei das Fliegen
nach Instrumenten zur Einführung in die Navigationsverfahren
mittels bodenabhängiger Flugnavigations- und Radarhilfen sowie
den Gebrauch von Funknavigationsgeräten. Man lernt unter
anderem Fremdpeilungen zur Kursführung und Standortbestimmung,
Eigenpeilung (Seitenpeilung - Relativ bearing) über die
Genauigkeit der Eigenpeilung unter Berücksichtigung möglicher
Fehlerquellen, Erfliegen einer stehenden Peilung,
VOR-Abstandsbestimmung usw.
Laden
Sie sich hier eine Kurzanleitung zum Nachtflug (PDF)
sehen
Sie hier eine Nachtlandung am Flughafen Augsburg
|